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Demonstrator von Shopitech, keine offizielle Website. Das Ministerium ist erfunden.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Shopitech hat diesen Demonstrator nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2, Stufe AA) gestaltet und entwickelt.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist teilweise mit den Anforderungen vereinbar. Alle Seiten werden bei jeder Änderung automatisch mit axe-core geprüft, in allen Sprachen, auf Desktop und Mobil, mit und ohne JavaScript. Eine Prüfung nach dem BITV-Test durch eine unabhängige Stelle steht noch aus.

Was die Website bietet

Bekannte Einschränkungen

Barrieren melden

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, schreiben Sie uns: kontakt@shopitech.de. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.

Schlichtungsverfahren

Bei Websites öffentlicher Stellen können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes oder die zuständige Stelle Ihres Landes wenden. Für diesen Demonstrator eines privaten Anbieters gilt das nicht. Die Angabe zeigt, wie die Erklärung im Projekt aussieht.

Erstellt am 4. Oktober 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung und automatischer Prüfungen.